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ZNER 2015, 148
OLG Düsseldorf 
11. Zu den Besonderheiten der Versorgungsaufgabe eines Gasverteilernetzbetreibers i.S.d. § 15 ARegV [nur Leitsätze] (Beschluss vom 03.12.2014, VI-3 Kart 49/09 (V))

Ein hoher Anteil von Transportleitungen im Hochdruckbereich und eine hohe Anzahl von Gasdruckregelstationen, die darauf zurück zu führen sind, dass seitens des vorgelagerten Netzbetreibers unterschiedliche, nicht mischbare Gasqualitäten zur Verfügung gestellt werden, stellen nicht per se eine Besonderheit der Versorgungsaufgabe eines Gasverteilernetzbetreibers i.S.d. § 15 ARegV dar. …

OLG Düsseldorf, ZNER 2015, 148-149 (Beschluss vom 03.12.2014, VI-3 Kart 49/09 (V))

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