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ZNER 2011, 541
OVG Lüneburg 
11. Kein Klagerecht Dritter gegen Kernbrennstoff-Transporte (Urteil vom 30.08.2011, 7 LB 59/09)

Die der Genehmigung zur Beförderung von Kernbrennstoffen zugrundeliegenden Vorschriften des § 4 Abs. 2 Nrn. 3 und 5 AtG sind nicht drittschützend.

OVG Lüneburg, ZNER 2011, 541-548 (Urteil vom 30.08.2011, 7 LB 59/09)

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