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ZFWG 2015, 395
OLG Celle 
Zulässigkeit einer bundeseinheitlichen „Einsprungseite“ der Landeslottogesellschaften (Urteil vom 22.05.2014, 13 U 145/13 (Kart))

Der Betrieb einer bundeseinheitlichen „Einsprungseite“ der Landeslottogesellschaften, durch die Spieler zur Tippabgabe auf die Internetseite der jeweiligen Landeslottogesellschaft weitergeleitet werden, ist insbesondere kartellrechtlich zulässig.

OLG Celle, ZfWG 2015, 395-398 (Urteil vom 22.05.2014, 13 U 145/13 (Kart))

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