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ZFWG 2015, 407
OVG Sachsen-Anhalt 
Unzulässige Außenwerbung einer Spielhalle (Beschluss vom 23.04.2015, 1 M 45/15)

Das Vorliegen einer Werbemaßnahme beurteilt sich nach dem objektiven Empfängerhorizont aufgrund des Gesamteindrucks der Schaufenstergestaltung, also anhand von Farbe, Größe, Kontext etc., in den die Gerätedarstellung gestellt ist.

OVG Sachsen-Anhalt, ZfWG 2015, 407 (Beschluss vom 23.04.2015, 1 M 45/15)

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