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ZFWG 2015, 155
BVerfG 
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Strafbarkeit eines Wettvermittlers gemäß § 284 Abs. 1 StGB (Beschluss vom 09.09.2014, 1 BvL 2/14)

Bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielbereich hätte das Landgericht folgerichtig davon ausgehen müssen, dass die Annahme eines Verstoßes des Wettmonopols gegen Unionsrecht die Strafbarkeit des Angeschuldigten wegen unerlaubten Glücksspiels entfallen lässt.

BVerfG, ZfWG 2015, 155 (Beschluss vom 09.09.2014, 1 BvL 2/14)

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