Rechtssichere Erteilung von Glücksspielkonzessionen – gar nicht so einfach …
Vor über einem Jahr wurde im Editorial des Heftes 1/2014 darauf hingewiesen, dass die Vergabe der 20 Sportwettkonzessionen immer noch nicht abgeschlossen sei. Diese Aussage gilt weiterhin. Zwar hat die zuständige hessische Behörde ein Ranking der Bewerber erstellt, sodass sie die Konzessionen an die zwanzig am besten abschneidenden Antragsteller erteilen könnte. Das ist ihr jedoch durch Beschluss des VG Wiesbaden vom 17. 9. 2014 auf Antrag eines Bewerbers, der nur Platz 26 im Ranking erreichen konnte, vorläufig verwehrt worden. Der HessVGH hat dies am 7. 10. 2014 bestätigt (ZfWG 2014, 419). Die mehrjährige Hängepartie weist auf die immensen tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen hin, welche die Behörde bewältigen muss. Eine rechtssichere Bewerberauswahl mit anschließender Erteilung der Sportwettkonzessionen scheint nicht einfach zu sein.
Vor diesem Hintergrund richtet das neue Heft der ZfWG das Augenmerk zunächst auf parallele Auswahlkonstellationen: Ennuschat berichtet über die Vergabe von Spielbankenkonzessionen, Chan über Sportwettkonzessionen in Taiwan. Im Heft abgedruckt ist auch die Entscheidung des EuGH vom 22. 1. 2015 – Stanley International Betting –, welche ebenfalls Glücksspielkonzessionen zum Gegenstand hat. Das beinahe endlose Verfahren der Vergabe der Sportwettkonzessionen legt einige Schwachpunkte der hiesigen Glücksspielregulierung offen. Deshalb lohnt ein Blick auf unseren Nachbarn, auf die Schweiz, wo eine alle Geldspielsektoren übergreifende Gesamtkodifikation ansteht, welche Scherrer/Brägger vorstellen.
Die Besteuerung der Umsätze und Gewinne zählt zu den Dauerthemen des Glücks- und Geschicklichkeitsspielrechts. Schmittmann bietet hierzu einen aktuellen Überblick (siehe dazu in diesem Heft auch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. 11. 2014 zur Herabsetzung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Freimünzungen). Zwei weitere Beiträge (Buchholz/Rübenstahl, Der unvermeidbare Verbotsirrtum des Glücksspielveranstalters; Hambach/Berberich, Strafbarkeit von Online-Glücksspiel nach aktueller Rechtslage) befassen sich mit strafrechtlichen Fragen. Im Heft abgedruckt ist auch ein Urteil des AG München vom 26. 9. 2014 zur Strafbarkeit der Teilnahme an einem illegalen Black Jack-Spiel im Internet. Reeckmann weist in seiner Abhandlung auf den Forschungs- und Handlungsbedarf beim illegalen Glücksspiel hin. Ein Instrument zu dessen Bekämpfung ist das Financial Blocking, das jedoch datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. Darauf bezieht sich eine Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, die im Heft dokumentiert wird. Der Rechtsprechungsteil spiegelt die vielen Facetten des Glücksspielrechts wider. Besonders zahlreich sind weiterhin Entscheidungen zu Spielhallen und zu Sportwetten.
Am 19. 1. 2015 fand das erstmals durch die ZfWG veranstaltete Symposium zum Glücksspielrecht in Frankfurt statt. Die Anmerkung von Peren basiert auf seinem dort präsentierten Vortrag. Er betrachtet die wirtschaftswissenschaftliche Studie der Goldmedia GmbH zur Evaluierung des Ersten GlüÄndStV. Fiedler/Adams beschäftigen sich in ihrer Anmerkung ebenfalls mit dieser Studie. Über das ZfWG-Symposium informiert ein Tagungsbericht von Güldner/Schramm.
Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Bochum