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ZFWG 2015, 408
AG Karlsruhe 
Kündigung eines Spielnutzungsvertrages bezüglich der Teilnahme an unentgeltlichem Online-Computer-Spiel (Urteil vom 19.05.2015, 8 C 377/14)

Ein Vertrag über die unentgeltliche Teilnahme an einem Online-Computer-Spiel (sog. Spielnutzungsvertrag) kann seitens des Betreibers gekündigt und der Spiele-Account des Nutzers gesperrt werden, wenn der Nutzer im Rahmen des Spieles andere Mitspieler beleidigt und gegen vorgegebene Spielregeln verstößt.

AG Karlsruhe, ZfWG 2015, 408 (Urteil vom 19.05.2015, 8 C 377/14)

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