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ZFWG 2015, 388
OVG Saarland 
Keine Legalisierungswirkung schleswig-holsteinischer Glücksspielerlaubnisse in anderen Bundesländern (Beschluss vom 17.07.2015, 1 B 50/15)

Die dem Veranstalter von öffentlichen Glücksspielen im Internet durch ein Bundesland (Schleswig-Holstein) erteilte Lizenz vermag die Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen in anderen Bundesländern, in denen diese Tätigkeit nicht erlaubt und nicht erlaubnisfähig ist (hier: Saarland), nicht zu legalisieren.

OVG Saarland, ZfWG 2015, 388-391 (Beschluss vom 17.07.2015, 1 B 50/15)

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