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ZFWG 2016, 170
VG Saarlouis 
Kein spezielles Verfahren für die Erteilung landesgebietsbezogener Erlaubnisse zur Sportwettvermittlung (Sonstiges vom 17.06.2015, 6 K 676/13)

Die Zuständigkeit des Landes Hessen zur Vergabe von Konzessionen umfasst auch Erlaubnisse, die nach dem Willen des Veranstalters nur auf ein Bundesland beschränkt sein sollen, denn nach § 9a Abs. 2 Satz 1 GlüStV und § 4a Abs. 2 Satz 1 GlüStV wird die Konzession ländereinheitlich vom Land Hessen für alle Länder erteilt.

VG Saarlouis, ZfWG 2016, 170 (Sonstiges vom 17.06.2015, 6 K 676/13)

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