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ZFWG 2015, 52
OVG Nordrhein-Westfalen 
Erfolgreicher Eilantrag eines in Schleswig-Holstein konzessionierten Glücksspielanbieters wegen offener Erfolgsaussichten in der Hauptsache (Beschluss vom 13.11.2014, 13 B 827/14)

Die Erfolgsaussichten der Klage gegen eine Ordnungsverfügung, mit der einem in Schleswig-Holstein konzessionierten Glücksspielanbieter untersagt wird, im Internet öffentliches Glücksspiel in Nordrhein-Westfalen zu veranstalten und hierfür zu werben, erweisen sich im Eilverfahren als offen, weil derzeit fragwürdig ist, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten erfüllt sind. …

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2015, 52-55 (Beschluss vom 13.11.2014, 13 B 827/14)

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