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ZFWG 2015, 74
OVG Rheinland-Pfalz 
Erfolgloser Normenkontrollantrag bezüglich Spielgerätebesteuerung nach Höhe des Einspielergebnisses (Urteil vom 24.03.2014, 6 C 11322/13.OVG)

Ein Vergnügungsteuersatz (hier: 20 v.H. des Einspielergebnisses) für das Halten eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit („Spielautomat“) entfaltet nur dann erdrosselnde Wirkung, wenn er es dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den gewählten Beruf des Aufstellers von Spielautomaten ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen.…

OVG Rheinland-Pfalz, ZfWG 2015, 74 (Urteil vom 24.03.2014, 6 C 11322/13.OVG)

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