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WRP 2015, 457
BGH 
Zivilrecht: Zeitliche Grenze einer Kundenschutzklausel in Geschäftsführer-Vertrag (Urteil vom 20.01.2015, II ZR 369/13)

Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, sind nichtig, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel zwei Jahre beträgt.

BGH, WRP 2015, 457-459 (Urteil vom 20.01.2015, II ZR 369/13)

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