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WRP 2014, 220
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Zahngesundheitsprogramm (Urteil vom 24.09.2013, 4 U 64/13)

Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als deutschlandweit „einziges Vollprogramm“, bei dem der Patient zahnärztliche Leistungen erhält, ist irreführend und damit unzulässig, wenn nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden.

OLG Hamm, WRP 2014, 220-228 (Urteil vom 24.09.2013, 4 U 64/13)

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