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WRP 2025, 652
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Von Schmerzen geheilt (Urteil vom 20.02.2025, I-20 U 53/24)

Die Werbung eines Heilpraktikers, in der berichtet wird, dass ein Patient von seinen Schmerzen geheilt werden konnte, stellt keine nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässige Werbung mit einem Erfolgsversprechen dar, wenn in der Werbung hervorgehoben wird, dass der Behandlungserfolg von der individuellen Indikation des Patienten abhängig war. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Düsseldorf, WRP 2025, 652-654 (Urteil vom 20.02.2025, I-20 U 53/24)

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