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WRP 2011, 565
BGH 
Wettbewerbsrecht: Spiel mit (Urteil vom 16.12.2010, I ZR 149/08)

a) Nach § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV ist es staatlichen Lottogesellschaften nicht allgemein verboten, mögliche Höchstgewinne von über 10 Millionen € (hier: Jackpotausspielung) anzukündigen, sofern die Ankündigung in ihrer konkreten Gestaltung eine sachliche Information darstellt.

BGH, WRP 2011, 565-569 (Urteil vom 16.12.2010, I ZR 149/08)

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