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WRP 2013, 540
LG Dresden 
Wettbewerbsrecht: Reiseschutz (Urteil vom 05.10.2012, 42 HK O 299/11)

Werden bei der Buchung einer Flugreise in einem Internetportal kostenpflichtig eine Umbuchungsmöglichkeit und ein Reiseschutz in der Weise angeboten, dass ein Häkchen entfernt werden muss (Opt-Out), um diese Leistungen nicht mitzubuchen, ist dies unzulässig. Solche fakultativen Zusatzleistungen können nur auf „Opt-in“-Basis angeboten werden. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Dresden, WRP 2013, 540-542 (Urteil vom 05.10.2012, 42 HK O 299/11)

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