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WRP 2011, 1447
BGH 
Wettbewerbsrecht: Original Kanchipur (Urteil vom 17.03.2011, I ZR 81/09)

Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Normalpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter.

BGH, WRP 2011, 1447-1450 (Urteil vom 17.03.2011, I ZR 81/09)

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