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WRP 2011, 1149
BGH 
Wettbewerbsrecht: Kein Telekom-Anschluss nötig (Urteil vom 20.01.2011, I ZR 28/09)

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für auf einem Kabelanschluss basierende Telefondienstleistungen damit geworben, dass „Kein Telekom-Anschluss nötig“ oder „Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig!“ sei, muss darauf hingewiesen werden, wenn bei einer Nutzung der beworbenen Telefondienstleistung keine Möglichkeit besteht, „Call-by-Call“-Telefonate zu führen.

BGH, WRP 2011, 1149-1153 (Urteil vom 20.01.2011, I ZR 28/09)

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