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WRP 2011, 786
LG Freiburg 
Wettbewerbsrecht: Sicherungsschein für Motorradtouren (Urteil vom 25.11.2010, 12 O 60/10)

Wird in einer Werbung für Motorradtouren neben deren Organisation auch die Auswahl und Buchung der Hotelunterkünfte angekündigt, ist der Werbende Reiseveranstalter. Verlangt der Veranstalter eine Anzahlung, ohne dem Kunden einen Sicherungsschein zu übergeben, liegt ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel vor.

LG Freiburg, WRP 2011, 786-788 (Urteil vom 25.11.2010, 12 O 60/10)

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