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WRP 2019, 636
OLG Dresden 
Wettbewerbsrecht: Warnhinweis für Nahrungsergänzungsmittel (Urteil vom 15.01.2019, 14 U 941/18)

Wird in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika der Pflichttext „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, der für Arzneimittel vorgeschrieben ist, verwendet, werden diese Produkte bezüglich ihrer Wirkungen aufgewertet. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Dresden, WRP 2019, 636-637 (Urteil vom 15.01.2019, 14 U 941/18)

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