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WRP 2011, 1216
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Mutmaßliche Einwilligung zur Telefonwerbung (Beschluss vom 19.05.2011, 6 U 458/11)

Weder der Eintrag einer Telefonnummer in einem Branchenverzeichnis noch die Möglichkeit von Kosteneinsparung im Bereich der Lohnnebenkosten rechtfertigen einen Telefonanruf zum Zweck der Anbahnung eines Krankenversicherungsvertrages bei einem Unternehmer. Die mutmaßliche Einwilligung muss aus konkreten Umständen hergeleitet werden können und auch die Form der Werbung – hier einen Telefonanruf – umfassen.…

OLG München, WRP 2011, 1216-1218 (Beschluss vom 19.05.2011, 6 U 458/11)

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