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WRP 2011, 779
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Zu Äußerungen eines Rechtsanwalts auf der Kanzleihomepage über „abmahnende Anwälte“ (Urteil vom 08.10.2010, 6 U 88/10)

Bei der bei Anwendung des § 4 Nr. 7 UWG erforderlichen Abwägung ist zu berücksichtigen, ob die Äußerung in Bezug auf einen Mitbewerber einem sachlichen Informationsinteresse des angesprochenen Verkehrs dient. Diese Maßstäbe gelten auch im Hinblick auf § 43b BRAO.

OLG Köln, WRP 2011, 779-781 (Urteil vom 08.10.2010, 6 U 88/10)

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