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WRP 2014, 726
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht: Vollziehung einer einstweiligen Verfügung nur mit farbrichtigen Anlagen (Beschluss vom 02.04.2014, 11 W 10/14)

Die wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung setzt die Übermittlung farbiger Anlagen voraus, sofern die Urschrift farbige Anlagen enthält und nur bei Kenntnis der Farbigkeit der konkrete Umfang der geschuldeteten Unterlassungsverpflichtung ersichtlich ist. Dies ist der Fall, wenn Gegenstand des Unterlassungstenors nachträglich hinsichtlich Farbe, Zusammenstellung, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 726-727 (Beschluss vom 02.04.2014, 11 W 10/14)

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