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WRP 2011, 654
KG Berlin 
Stornopauschale zu 100% bei Pauschalreisen (Beschluss vom 21.12.2010, 5 U 86/09)

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Pauschalreiseveranstalters, wonach der Kunde bei Nichtantritt der Reise pauschal 100% der Reisekosten zu tragen hat, benachteiligt die Kunden unangemessen. Auch bei Fix- und Billigangeboten erspart der Reiseveranstalter bei Nichtantritt der Reise in aller Regel Aufwendungen, die er dem Kunden anrechnen muss.

KG Berlin, WRP 2011, 654 (Beschluss vom 21.12.2010, 5 U 86/09)

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