„Pro Bono“
Pro Bono Beratung hat insbesondere in anglo-amerikanisch geprägten Jurisdiktionen eine große Tradition. Bis vor ein paar Jahren führte die Pro Bono Rechtsberatung in Deutschland eher ein Schattendasein, obwohl natürlich auch bei uns – trotz Institutionen wie der Prozesskostenhilfe – gute Argumente für Pro Bono sprechen. Denn viele unterstützenswerte Projekte können sich qualifizierten Rechtsrat nicht leisten. Zu denken ist in diesem Zusammenhang beispielsweise an sogenannte „Social Entrepreneurs“, die unsere Gesellschaft mit sozialem Unternehmertum positiv prägen möchten. Denn Pro Bono bedeutet auch, einen Beitrag zur positiven Gestaltung unserer Gesellschaft zu leisten.
Trotz bestehender rechtlicher Hürden haben sich einige Kanzleien schon in den letzten Jahren im Pro Bono Bereich engagiert und sich bewusst zu ihrer sozialen Verantwortung bekannt. Auch die Sozietät Hogan Lovells, der ich als Partner angehöre, hat sich entschieden, Pro Bono Beratung als festen Bestandteil der Kanzleikultur zu etablieren.
Selbstredend sollte jede Pro Bono Tätigkeit den Anspruch haben, die gleichen exzellenten Ergebnisse zu erzielen, die bei jeder anderen Arbeit angestrebt werden. Dabei ist es unerlässlich, dass der Pro Bono beratende Anwalt in seinem Kernrechtsgebiet berät. Gerade im gewerblichen Rechtsschutz gibt es nach meinen Erfahrungen erheblichen Beratungsbedarf für soziale Organisationen und Einrichtungen, die sich qualifizierten Rechtsrat nicht leisten können.
Es muss das Anliegen aller Pro Bono beratenden Anwälte sein, die Pro Bono Beratung in unserer Berufsordnung zu verankern – die diesbezüglich bisher nämlich schweigt. Ich möchte daher alle Leserinnen und Leser ermutigen, sich aktiv für die Pro Bono Arbeit zu engagieren und nicht auf eine Gesetzesänderung zu warten.
Dr. Matthias Koch
Rechtsanwalt, München
Hogan Lovells International LLP