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WRP 2014, 215
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Verwendung einer fremden Marke bei Gewinnspielwerbung (Beschluss vom 21.11.2013, 6 U 177/13)

Werden im Rahmen eines Gewinnspiels Konzertkarten ausgelobt und dabei die Marken genannt, unter denen das Konzert geschützt ist, ist die darin liegende Benutzung der fremden Marke jedenfalls dann durch § 23 Nr. 2 MarkenG gerechtfertigt, wenn dafür eine schlichte und zurückhaltende Darstellung des Gewinns und der Marke gewählt wird.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 215-217 (Beschluss vom 21.11.2013, 6 U 177/13)

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