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WRP 2011, 768
BGH 
Kartellrecht: Jette Joop (Urteil vom 07.12.2010, KZR 71/08)

a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.

BGH, WRP 2011, 768-775 (Urteil vom 07.12.2010, KZR 71/08)

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