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WRP 2011, 1502
LG Hamburg 
„Deutschlands beste Augenärzte“ (Urteil vom 10.06.2011, 406 HKO 5/11)

Eine Bestenliste anhand der Auskunft von Augenärzten, wo sie sich behandeln lassen würden rechtfertigt nicht die Werbung einer Augenklinik mit dem Hinweis „Deutschlands beste Augenärzte“. Die umso mehr, wenn lediglich einer der Klinikärzte in dieser „Bestenliste“ überhaupt geführt wird.

LG Hamburg, WRP 2011, 1502 (Urteil vom 10.06.2011, 406 HKO 5/11)

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