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WRP 2011, 1489
OLG Köln 
Bürgerliches Recht/Wettbewerbsrecht: Höhe der Vertragsstrafe bei untersagter Zusendung einer E-Mail (Urteil vom 01.06.2011, 6 U 4/11)

Hat sich eine Versicherung gegenüber einem Bestandskunden verpflichtet, an diesen keine Werbe-Emails (mehr) auszusenden und verstößt sie anschließend ein erstes Mal schuldhaft gegen diese Vereinbarung, so entspricht der Betrag von 500 € für die Vertragsstrafe billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, weil durch ihn der eingetretene – immaterielle – Schaden ausgeglichen und auf die Schuldnerin hinreichender Druck ausgeübt wird, …

OLG Köln, WRP 2011, 1489-1492 (Urteil vom 01.06.2011, 6 U 4/11)

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