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STB 2006, 201
BFH 
Verbindlichkeiten aus einem Sozialplan; Abzinsung nur, soweit die Verbindlichkeit tatsächlich einen Zinsanteil enthält ([unbekannt] vom 30.11.2005, I R 1/05)

Verbindlichkeiten, die auf die Leistung eines Geldbetrages gerichtet und erst nach geraumer Zeit zu tilgen sind, sind – auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen Zinsvereinbarung – regelmäßig abzuzinsen. Dies gilt indessen nicht, soweit Verbindlichkeiten tatsächlich keinen Zinsanteil enthalten.

BFH, StB 2006, 201 ([unbekannt] vom 30.11.2005, I R 1/05)

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