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STB 2015, 337
BFH 
Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten auch bei nach § 13a ErbStG a. F. begünstigtem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft voll abziehbar – Kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Pflichtteilslast und dem zum Nachlass gehörenden Vermögen – Umfang des rückwirkenden Wegfalls von Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 2 ErbStG

BFH, 22. 7. 2015 – II R 12/14.

StB 2015, S. 337

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