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STB 2009, 337
BFH 
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern – verbleibende Nutzungsdauer ([unbekannt] vom 29.04.2009, I R 74/08)

Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. 3. 2006 – I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl. II 2006, 680, BB 2006, 1737 m. Komm. Schlotter).

BFH, StB 2009, 337 ([unbekannt] vom 29.04.2009, I R 74/08)

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