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STB 2008, 192
BFH 
Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer – Unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug – Anwendung des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (Rechtsprechungsänderung) ([unbekannt] vom 06.12.2007, V R 3/06)

Die nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldete Umsatzsteuer ist nicht abziehbar. Die Berichtigung der Rechnung durch den Leistenden rechtfertigt deshalb keine Berichtigung der Umsatzsteuer des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung; der Verweisung in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1993 auf die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG 1993 kommt insoweit keine Wirkung mehr zu (Änderung der Rechtsprechung).…

BFH, StB 2008, 192 ([unbekannt] vom 06.12.2007, V R 3/06)

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