Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter Substanzschäden keine „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ ([unbekannt] vom 09.05.2017, IX R 6/16)
BFH, StB 2017, 321 ([unbekannt] vom 09.05.2017, IX R 6/16)
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