Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum – Förderung der Allgemeinheit – Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsbestimmungen auf die öffentliche Hand – norminterpretierende Verwaltungsanweisungen – Durchführungsverbot gilt nicht für eine bestehende Beihilfe ([unbekannt] vom 18.10.2017, V R 46/16)
BFH, StB 2018, 44 ([unbekannt] vom 18.10.2017, V R 46/16)
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