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STB 2018, 41
BFH 
Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TVATZ – Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen ([unbekannt] vom 27.09.2017, I R 53/15)

Arbeitgeber dürfen hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge keine Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich gemäß § 5 Abs. 7 TVATZ bilden.

BFH, StB 2018, 41 ([unbekannt] vom 27.09.2017, I R 53/15)

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