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STB 2009, 340
BFH 
Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht – Keine finanzielle Eingliederung bei nur mündlicher Treuhandabsprache – Form einer verbindlichen Zusage – Verwirkung – Steuerbefreiung von Leistungen eines Wohlfahrtsverbandes – GmbH als Einrichtung mit sozialem Charakter ([unbekannt] vom 30.04.2009, V R 3/08)

Eine Organgesellschaft kann nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht gleichzeitig in Unternehmen verschiedener Organträger eingegliedertsein.

BFH, StB 2009, 340 ([unbekannt] vom 30.04.2009, V R 3/08)

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