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STB 2016, 43
BFH 
Kein Lohn durch Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses ([unbekannt] vom 19.11.2015, VI R 47/14)

Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses nach § 102 Abs. 1 VVG ist kein Lohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist.

BFH, StB 2016, 43 ([unbekannt] vom 19.11.2015, VI R 47/14)

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