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STB 2006, 202
BFH 
Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft, gesetzliche Regelungdurch das UntStFG verfassungsgemäß ([unbekannt] vom 22.02.2006, I B 145/05)

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die durch das UntStFG geschaffenen gesetzlichen Regelungen zur sog. Mehrmütterorganschaft verfassungsgemäß sind. Sie verstoßen nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Rückwirkungsverbot.

BFH, StB 2006, 202 ([unbekannt] vom 22.02.2006, I B 145/05)

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