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STB 2009, 338
BFH 
Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung – Voraussetzungen der Annahme einer späteren Betriebsaufgabe – Anfechtbarkeit einer in einem Bescheid geäußerten Rechtsauffassung ([unbekannt] vom 19.03.2009, IV R 45/06)

Im Falle der Betriebsverpachtung ist grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen.

BFH, StB 2009, 338 ([unbekannt] vom 19.03.2009, IV R 45/06)

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