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STB 2008, 194
BFH 
Fortführung des Namens eines ausgeschiedenen Gesellschafters in der Firma einer Steuerberatungsgesellschaft ([unbekannt] vom 04.03.2008, VII R 12/07)

Eine Steuerberatungsgesellschaft darf den Namen eines ausgeschiedenen Gesellschafters auch dann in ihrer Firma weiterführen, wenn dessen Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls widerrufen worden ist. Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer enthält keine Rechtsgrundlage dafür, einer Steuerberatungsgesellschaft eine Änderung ihrer Firma deshalb abzuverlangen, …

BFH, StB 2008, 194 ([unbekannt] vom 04.03.2008, VII R 12/07)

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