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STB 2008, 151
BFH 
Erbschaftsteuerliche Erfassung privater Steuererstattungsansprüche – Erwerb aufschiebend bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche – Erwerbs- und Steuerentstehungszeitpunkt ([unbekannt] vom 16.01.2008, II R 30/06)

Private Steuererstattungsansprüche des Erblassers unterfallen mit dem beim Eintritt des Erbfalls materiell-rechtlich zutreffenden Wert der Erbschaftsteuer, ohne dass es auf deren Durchsetzbarkeit zu diesem Zeitpunkt ankommt. Werden die Ansprüche erst später fällig, entsteht die Erbschaftsteuer insoweit erst mit Eintritt der Fälligkeit.

BFH, StB 2008, 151 ([unbekannt] vom 16.01.2008, II R 30/06)

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