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STB 2009, 338
BFH 
Entnahme von zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Grundstücken – Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung – Einführung der Bodengewinnbesteuerung ([unbekannt] vom 14.05.2009, IV R 44/06)

Durch eine Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung verlieren ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches Betriebsvermögen nur, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung vorliegt.

BFH, StB 2009, 338 ([unbekannt] vom 14.05.2009, IV R 44/06)

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