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STB 2019, 127
BFH 
Doppelpräsident und Geschäftsverteilung ([unbekannt] vom 14.03.2019, V B 34/17)

Ist der Präsident eines FG zugleich Gerichtspräsident in einer anderen Gerichtsbarkeit, muss der Geschäftsverteilungsplan erkennen lassen, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident seinem Senat im FG zugewiesen ist, damit in seiner Person kein Besetzungsmangel i. S. von § 119 Nr. 1 FGO vorliegt.

BFH, StB 2019, 127 ([unbekannt] vom 14.03.2019, V B 34/17)

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