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STB 2008, 193
BFH 
Die Grundsätze des Erbvergleichs sind nicht übertragbar auf einen Vergleich der Erben mit nicht am Nachlass beteiligten Dritten – Bewertung einer Kapitalforderung – Vergleichsabschluss kein rückwirkendes Ereignis ([unbekannt] vom 26.02.2008, II R 82/05)

Die Grundsätze des sog. Erbvergleichs sind auf einen Vergleich zwischen Miterben und einem nicht am Nachlass beteiligten Dritten über Grund und Höhe möglicher Ansprüche des Erblassers unanwendbar.

BFH, StB 2008, 193 ([unbekannt] vom 26.02.2008, II R 82/05)

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