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RIW 2012, 883
BGH 
Zulassung der Insolvenzeröffnung – keine sofortige Beschwerde gegen Sachverstän-digengutachten zum COMI des Schuldners (Beschluss vom 19.07.2012, IX ZB 6/12)

Gegen die Anordnung des Insolvenzgerichts, ein Sachverständigengutachten darüber zu erheben, in welchem Staat sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners befindet, ist in der Regel die sofortige Beschwere nicht statthaft.

BGH, RIW 2012, 883-884 (Beschluss vom 19.07.2012, IX ZB 6/12)

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