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RIW 2012, 330
BAG 
Vergütung nach dem Lebensalter im BAT – Folgen der vom EuGH festgestellten unzulässigen Diskriminierung (“Anpassung nach oben”) (Urteil vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09)

Die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT331 nach Lebensaltersstufen verstieß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkte außerhalb der Überleitung in den TV-L nach dem TVÜ-Länder die Unwirksamkeit der Stufenzuordnung, soweit Angestellte nicht der höchsten Lebensaltersstufe ihrer Vergütungsgruppe zugeordnet waren.

BAG, RIW 2012, 330-335 (Urteil vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09)

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