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RIW 2006, 150
EuGH 
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie: Steuerbefreiung für mit einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundene Umsätze (Urteil vom 01.12.2005, C-394/04)

Die Zurverfügungstellung eines Telefons und die Vermietung von Fernsehgeräten an Krankenhauspatienten durch unter Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage fallende Personen sowie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen dieser Patienten durch diese Personen stellen in der Regel keine mit der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze im Sinne dieser Vorschrift dar. …

EuGH, RIW 2006, 150-153 (Urteil vom 01.12.2005, C-394/04)

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