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RIW 2012, 650
EuGH 
Anwendungsvorrang der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie – Ermittlung des geschuldeten Bemessungsbetrags (Urteil vom 26.04.2012, C-621/10)

Art. 80 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die darin aufgestellten Anwendungsvoraussetzungen erschöpfend sind und dass nationale Rechtsvorschriften somit nicht auf der Grundlage von Art. 80 Abs. 1 dieser Richtlinie vorsehen können, dass die Steuerbemessungsgrundlage in anderen als den in dieser Bestimmung aufgezählten Fällen der Normalwert des Umsatzes ist, …

EuGH, RIW 2012, 650-654 (Urteil vom 26.04.2012, C-621/10)

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