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RdF 2012, 422
Haisch 
BFH: Verfall von Knock-Out-Zertifikaten (Beschluss vom 24.04.2012, IX B 154/10)

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Knock-Out-Zertifikats sind steuerrechtlich ohne Bedeutung, wenn der Erwerber das darin verbriefte Recht auf Differenzausgleich nicht innerhalb eines Jahres ausübt oder veräußert, sondern es – aus welchem Gründen auch immer – verfallen lässt.

Haisch, RdF 2012, 422 (Beschluss vom 24.04.2012, IX B 154/10)

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